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bei Inanspruchnahme Ihrer Rechtsschutzversicherung:
 
Sie sind berechtigt, staatliche Beratungshilfe
        in Anspruch zu nehmen.
        was ist Beratungshilfe?
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        Antragsformulare
Schildern Sie hier bitte kurz das Problem:
Über den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe entscheidet grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk sich der Wohnsitz des Antragstellers befindet.
 
Beratungshilfe wird nur für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in Angelegenheiten des Zivilrechts, Arbeitsrechts, Verwaltungsrechts, Sozialrechts sowie des Strafrechts gewährt.
 
Das Amtsgericht prüft, ob der Antragsteller finanziell nicht in der Lage ist, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Sollte der Rechtssuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können, wird ihm Beratungshilfe in der Form bewilligt, dass er einen Beratungshilfeschein ausgehändigt bekommt, mit dem er dann einen Rechtsanwalt seiner Wahl auch im Internet aufsuchen kann, der die rechtliche Beratung durchführt. Sollte eine außergerichtliche Vertretung gegenüber der gegnerischen Partei oder einer Behörde nötig sein, wird auch das durch den Beratungshilfeschein abgedeckt. In Strafsachen findet lediglich eine Beratung, jedoch keine Vertretung statt. Der Rechtsanwalt, der die Beratung oder Vertretung durchgeführt hat, rechnet seine Kosten für die Beratung gegenüber dem Amtsgericht ab und erhält seine Vergütung aus der Staatskasse. Der Antragsteller hat lediglich eine Schutzgebühr in Höhe von 10,00€ inklusive der Mehrwertsteuer selbst zu tragen. Hierüber erhält er vom Rechtsanwalt eine Rechnung.
 
Zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind dem Amtsgericht aktuelle Einkommensbelege (z.B. Lohnbescheinigung, Arbeitslosengeld- oder -hilfebescheinigung etc.) sowie Belege über die monatlichen finanziellen Belastungen vorzulegen.
 
Den Vordruck für den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.
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