Forderungsbeitreibung
Für den Fall, dass Sie sich zur Geltendmachung Ihres Anspruchs entschieden haben oder Ihnen bereits ein Vollstreckungstitel vorliegt, sind wir gerne bereit, für Sie den Forderungseinzug sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu betreiben.
Bevor wir geeignete Maßnahmen treffen, prüfen wir Ihren Fall in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht und teilen Ihnen auf Wunsch das zu erwartende Kostenrisiko mit.
Die Kosten für unsere Inanspruchnahme berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Gern geben wir Ihnen hierzu detaillierte Informationen. Darüber hinaus erörtern wir Ihnen gern alternative Finanzierungsmöglichkeiten, etwa durch die Inanspruchnahme von Prozesskostenfinanzierungen gegen Erfolgsbeteiligungen oder zur erfolgsorientierten Vergütung.
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein und Ihr Fall unter das versicherte Risiko fallen, so bieten wir an, die notwendigen Erklärungen gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung abzugeben.