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Forderungsbeitreibung ...was ist das?
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Verträge
Schriftwechsel
Sonstiges
Schildern Sie hier bitte kurz den Sachverhalt, aus dem Sie Ihre Forderung herleiten:


Forderungsbeitreibung
Für den Fall, dass Sie sich zur Geltendmachung Ihres Anspruchs entschieden haben oder Ihnen bereits ein Vollstreckungstitel vorliegt, sind wir gerne bereit, für Sie den Forderungseinzug sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu betreiben. Bevor wir geeignete Maßnahmen treffen, prüfen wir Ihren Fall in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht und teilen Ihnen auf Wunsch das zu erwartende Kostenrisiko mit.
 
Die Kosten für unsere Inanspruchnahme berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Gern geben wir Ihnen hierzu detaillierte Informationen. Darüber hinaus erörtern wir Ihnen gern alternative Finanzierungsmöglichkeiten, etwa durch die Inanspruchnahme von Prozesskostenfinanzierungen gegen Erfolgsbeteiligungen oder zur erfolgsorientierten Vergütung.
 
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein und Ihr Fall unter das versicherte Risiko fallen, so bieten wir an, die notwendigen Erklärungen gegenüber Ihrer Rechts­schutzversicherung abzugeben.
 
Anspruchs- und Verjährungsprüfung
Aufgrund der geänderten Rechtslage gilt für viele Forderungen eine neue Verjährungsfrist. Dringend geboten ist daher, sämtliche betroffenen Ansprüche auf die drohende Verjährung hin zu untersuchen und geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Anspruchs zu treffen.
 
Wir bieten Ihnen an, auf der Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen Ihren Anspruch in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zu überprüfen. Sie erhalten von uns eine Information, ob in Ihrem Fall der Eintritt der Verjährung droht und welche Schritte zur Vermeidung von Nachteilen geboten sind. Gleichzeitig teilen wir Ihnen mit, welche Kosten der Rechtsverfolgung Sie zu erwarten haben und darüber hinaus, ob und welche Möglichkeiten es gibt, die Geltendmachung Ihrer Rechte wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten.
 
Schuldnerauskunft
Zur effektiven Zwangsvollstreckung ist es erforderlich, die aktuellen Vermögensverhältnisse und die Anschrift des Schuldners zu kennen. Mittels Datenbankabfrage können wir Ihnen diese Informationen zur Verfügung stellen. Sie erhalten die Angabe der aktuellen Anschrift, die Auskunft, ob eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde oder gar eine Haftanordnung ergangen ist.
 
Die Anfrage ist ab 10,00 EUR zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer möglich.
 
Weitere Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners erhalten Sie auf Anfrage.
 
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